Abrechnungs- modalitaten
und Preise
Mein Betreuungsangebot ist nach § 45 b Abs.1 Satz 3 Nr.4 des Sozialgesetzbuches 11. Buch – Soziale Pflegeversicherung – anerkannt und ist daher bei Anerkennung der Betreuungsnotwendigkeit durch die Pflegeversicherung bis zu 125,00 Euro Betreuungskosten monatlich erstattungsfähig.
Desweiteren sind bis zu 40 % der unverbrauchten Pflegesachleistungen, und die Beträge aus der Verhinderungspflege erstattungsfähig.
- Betreuung und Begleitung 1 Stunde 36,00 €
- am Wochenende und an Feiertagen 1 Stunde 40,00 €
- Betreuung mit Beförderung plus je gefahrenem Kilometer 1,00 €
Anfahrtskosten sind im Einzelfall zu vereinbaren.